Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigen wir über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, die gestellten Aufgaben zielbewusst, methodisch richtig und wirtschaftlich zu lösen. Eine mitarbeiterorientierte Förderung, die bereits entsprechende Personalauswahl voraussetzt, sollen neben externen und internen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auch regelmäßige Angebote zur Entwicklung des fachlichen Wissens und der Persönlichkeit umfassen. Es wird in unserem Seniorenhaus ein internes Fort- und Weiterbildungsprogramm durchgeführt, das nicht nur pflegerische Themen zum Inhalt hat, sondern auch Themen der Sozial- und Rechtswissenschaft berücksichtigt.
Als Beispiele für das interne Fortbildungsprogramm sind genannt:
- Grundpflege und Prophylaxen
- Pflege- und Betreuungsangebote für Bewohner/-innen mit dementem Erkrankungsbild
- Allgemeine Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Reanimation
- Haftungsrecht
- Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitssicherheit
- Grundkurs Kinästhetik
- Betreuungsrecht
- Pflegeversicherung
- Seelsorgerische Betreuung
- Supervision und Einzelfallgespräch
Die Anzahl der Mitarbeiter richtet sich nach dem derzeit gültigen Personalschlüssel des Bundeslandes. Die Fachkraftquote gemäß dem Heimgesetz wird entsprechend umgesetzt.