Machen Sie, als private Pflegeperson, Urlaub oder sind Sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann etwa durch unsere stationäre Einrichtung erfolgen.
Im Kalenderjahr stehen bis zu 3.539 € aus dem gemeinsamen Jahresbudget der Kurzzeit- und Verhinderungspflege für die Verhinderungspflege für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen zur Verfügung. Die Leistungen der Verhinderungspflege stehen den Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu.