Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen. Im Kalenderjahr stehen bis zu 3.539 € aus dem gemeinsamen Jahresbudget der Kurzzeit- und Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen zur Verfügung.
Dies gilt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.