Unser Seniorenhaus steht allen Pflegebedürftigen mit unterschiedlichen Diagnosen und individuellem Pflegebedarf für die Aufnahme offen. Dies gilt insbesondere auch für an Demenz erkrankte Menschen.

Ziel aller pflegerischen und betreuenden Angebote ist für diese Einrichtung die Erhaltung bzw. Wiedererlangung einer relativen Selbstständigkeit, sowohl bei den Alltagsfertigkeiten als auch in allen Bereichen der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens.

Qualifizierte Pflege und fachkundige Therapie sollen bei den Angeboten gleichwertig behandelt und keinesfalls voneinander getrennt geleistet werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der verschiedenen Berufsgruppen verstehen sich als pflegerisches und therapeutisches Team, das gemeinsam den Pflege- und Betreuungsauftrag erfüllt.

Es wird das Konzept der aktivierenden Pflege, die darauf ausgerichtet ist, bestehende Ressourcen zu erkennen, zu erfassen und in den Pflege- und Bewohneralltag zu integrieren. Die Integration der pflegerischen Maßnahmen in den Bewohneralltag resultiert aus der Gesamtkonzeption, die pflegebedürftigen Menschen das Wohnen im Alter mit der notwendigen und erforderlichen Pflege anbietet und gewährleistet.

Pflege und Betreuung

Unser Pflegesystem
Hilfreich in der Umsetzung dieser Pflegekonzeption ist die sogenannte Bereichs-/Bezugspflege. Diese wird im Sankt Augustin praktiziert und zur Grundform festgeschrieben. Eine Bereichspflege basiert auf dem Grundgedanken der „ganzheitlichen Betreuung“.

Die Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen sind nicht nur für die pflegerischen Belange der Bewohner zuständig, sondern auch – und vor allem – lassen sie Aspekte der Betreuung mit in den Pflegealltag einfließen. Dies bedeutet für den einzelnen Mitarbeiter, dass er nicht nur über den Zeitraum eines Arbeitstages für seine Bewohnergruppe zuständig ist, sondern eine bestimmte Bewohnergruppe nach ihren Bedürfnissen und im gesamten Tagesablauf vollumfänglich betreut. Damit bietet sich für die Bezugspflegekraft die Möglichkeit, alle anfallenden Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum zu planen und darüber hinaus Freiräume zur Bewohnerbetreuung zu nutzen. Ob dies nun Außenaktivitäten oder Innenaktivitäten sind, bleibt der Entscheidung des Mitarbeiters und des Bewohners überlassen. Durch den ganzheitlichen Pflegeansatz wird der Aufbau einer Vertrauensbasis zwischen den Bewohnern und den Mitarbeitern gefördert.

Begleitet wird die Bereichspflege durch eine individuelle Pflegeplanung und gezielte Vorgaben in Form von Pflegeleitlinien (Handlungsrichtlinien) für die Grund- und Behandlungspflege. Die Behandlungspflege wird stets durch Fachkräfte gewährleistet.

Allgemeine Pflegeleistungen
Inhalt der Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Durchführung der Aktivitäten. Die Hilfen sollen diejenigen Maßnahmen enthalten, die Pflegebedürftigkeit mindern sowie einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit und der Entstehung von Sekundärerkrankungen vorbeugen. Die Durchführung und Organisation der Pflege richten sich nach dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse. Die Pflegeleistungen sind in Form der aktivierenden Pflege unter Beachtung der Qualitätsvereinbarung nach § 113 SGB XI zu erbringen.

Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehören je nach Einzelfall folgende Hilfen:

Hilfen bei der Körperpflege
Die körperliche Pflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten des Pflegebedürftigen. Die Intimsphäre wird geschützt. Die Pflegekraft unterstützt den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Ausscheiden.
Diese Leistung umfasst:
o das Waschen, Duschen und Baden
o gegebenenfalls auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transport zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, das Haarewaschen und –trocknen, Hautpflege, bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege oder den/die Friseur/in
o die Zahnpflege
o das Kämmen einschließlich Herrichten der Tagesfrisur
o das Rasieren einschließlich der Gesichtspflege
o Darm- oder Blasenentleerung einschließlich der Pflege bei der Katheter und Urinalversorgung sowie Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung
o Kontinenztraining
o Teilwaschen einschließlich der Hautpflege, gegebenenfalls Wechseln der Wäsche
o Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegekraft eine ärztliche Abklärung an
o Prophylaktische Maßnahmen, die gegebenenfalls erforderlich sind, z. B. Pneumonieprophylaxe, Dekubitusprophylaxe, Obstipationsprophylaxe, Sturzprophylaxe
Hilfen bei der Ernährung
Eine ausgewogene Ernährung (einschließlich notwendiger Diätkost) wird angestrebt. Der Pflegebedürftige wird bei der Speisen- und Getränkeauswahl sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme beraten.

Diese Leistung umfasst:
o das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung
o alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck etc.
o Hygienemaßnahmen wie z. B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern oder
o Wechseln der Kleidung

Hilfen bei der Mobilität
Ziel der Mobilität ist u. a. die Förderung der Beweglichkeit, der Abbau überschießenden Bewegungsdrangs sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel dient dem Ausgleich von Bewegungsdefiziten. Beim Zubettgehen und Aufstehen werden Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse angemessen berücksichtigt und störende Einflüsse reduziert.

Diese Leistung umfasst:
o das Zubettgehen und Aufstehen sowie Betten und Lagern
o das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken wie Prothesen
o Das Betten und Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontraktur vorbeugen und Selbstständigkeit unterstützen
o der Gebrauch sachgerechter Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel
o das Gehen, Stehen, Treppensteigen
o die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Pflegebedürftigen zum Aufstehen und sich zu bewegen, z. B. im Zimmer, in den Gemeinschaftsräumen und im Außengelände
o das Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung, dabei sind solche Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens außerhalb der Pflegeeinrichtung zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig sind und das persönliche Erscheinen eines Pflegebedürftigen erfordern (z. B. Organisieren und Planen des Zahnarztbesuches)
o das An- und Auskleiden, dies umfasst auch ein An- und Ausziehtraining

Medizinische Behandlungspflege
Neben den pflegebedingten Leistungen und der sozialen Betreuung erbringt unser Seniorenhaus die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (vergl. § 43 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen ihrer ganzheitlichen Pflege und Betreuung. Die Dienstleistungen der medizinischen Behandlungspflege sind mithin Bestandteil der pflegerischen Leistung, die mit dem Heimentgelt, dem Pflegesatz bzw. der Leistung der Pflegekasse (§ 43 Abs. 2 und 3; Artikel 49 a §1 Abs. 1 PflegeVG) abgegolten sind. Über eventuelle Neuregelungen werden die Pflegebedürftigen rechtzeitig informiert.

Inhalt der Behandlungspflege sind medizinische Leistungen, die zur Sicherung des Ziels der ambulanten ärztlichen Behandlung erforderlich sind. Sie werden von der Pflegeeinrichtung entsprechend den fachlichen Voraussetzungen und der räumlichen und technischen Ausstattungen erbracht. Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege sind mit der ärztlichen Behandlung abzustimmen, hierbei sind die ärztlichen Anordnungen zu beachten. Sie werden in der Pflegedokumentation festgehalten.

Seelsorge als Bestandteil des Leistungskomplexkataloges
Natürlich ist auch der Umgang mit Sterbenden und dem Tod Bestandteil einer pflegerischen Konzeption und vor allem des pflegerischen Alltags in einer Pflegeeinrichtung. Bewohnern und Angehörigen, die das Gespräch zu diesem Thema suchen, wird durch die Bereichs-, Pflegedienst- oder Heimleitung mit kompetenter Hilfe zur Seite gestanden. Sind wir zusammen mit dem betreffenden und oder seinen Angehörigen in der Lage die Sterbebegleitung vorzubereiten, so können hier alle denkbaren Hilfeleistungen den Betreffenden zur Verfügung gestellt werden. Diese beginnen bei der zur Verfügungsstellung eines Einzelzimmers, Sterbebeistand durch Geistliche, Hospizhelfer und Pflegepersonal. Angehörige, die den Sterbebeistand leisten wollen und können, erhalten auf Wunsch Ruhemöglichkeit im Zimmer oder in der Einrichtung.
Soziale Betreuung
Durch Leistungen der sozialen Betreuung gestaltet unser Seniorenhaus für die Pflegebedürftigen einen Lebensraum, der ihnen die Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens ermöglicht sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft innerhalb und außerhalb der Einrichtung beiträgt. Ziel ist es insbesondere, Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität zu vermeiden und dadurch einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, beziehungsweise die bestehende Pflegebedürftigkeit zu mindern. In diesem Sinne dienen die Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung der Orientierung zur Zeit, zum Ort, zur Person, der Gestaltung des persönlichen Alltags, der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten und einem Leben in der Gemeinschaft sowie der Bewältigung von Lebenskrisen und der Begleitung Sterbender.
Beschäftigungsangebote
Zum Leistungsangebot gehört ein breit gefächertes Betreuungsangebot, welches die vielfältigen Interessen der Bewohner weitgehend befriedigen soll. Organisatorisch wird es in unserem Seniorenhaus so gehalten, dass die Konzeption und Gestaltung verschiedenster Interessengruppen sowie Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Feste etc. im Aufgabenbereich der Betreuungsmitarbeiter- und Mitarbeiterinnen liegen. Dass diese im Einzelfall von den Mitarbeitern aus dem Pflegebereich unterstützt werden, ist eine Bedingung. Feste für alle Bewohner der Einrichtung lassen sich nur gemeinsam und unter aktiver Mithilfe des Pflegepersonals gestalten.

Dem Betreuungsbereich stehen mehrere Räumlichkeiten in der Einrichtung zur Verfügung. Jede Etage verfügt über ausreichend Aufenthalts- und Therapieräume. Hier können die Bewohner ihre Aktivitäten durchführen. Eine durchaus willkommene Abwechslung im Tagesgeschehen einer Pflegeeinrichtung ist der Friseurbesuch. Diese sogenannten Friseurtage werden ebenfalls vom Betreuungs- und Pflegepersonal begleitet. Ein wohnbereichsbezogener Veranstaltungsplan zeigt die täglichen Beschäftigungsangebote und kulturellen Veranstaltungen unseres Seniorenhauses an.

Regelmäßige stattfindende Angebote sind unter anderem:
o Bewegungstraining (Sitztanz, Gymnastik)
o Gedächtnistrainingsgruppen in verschiedenen Schwierigkeitsstufen
o Esstraining
o Singkreis (Singen bekannter Lieder)
o Bastelrunde (Basteln und Gestalten von Hausdekoration)
o Gesellschaftsspiele
o Einkaufs- und Spazierfahrten sowie Spaziergänge
o Plauderstunde
o Tanznachmittag für alle (Besucher und aktiven Bewohner)
o Männer- und Frauenstammtisch
o Lesestunde
o Geburtstagsfeiern
o Kochen
o Backen
o Malgruppe
o Musiktherapie
o Ausflüge
o Gottesdienste
o Bingo für alle Bewohner
o Zeitungsschau
o Spaziergänge im Garten (Kräuter- und Pflanzenkunde)
o saisonbedingte Veranstaltungen und Feste (Karneval, Maibaum-, Sommer-, Grillfest)

Die Betreuungsangebote werden unter Berücksichtigung der Bewohnerwünsche entwickelt. Die Mitarbeiter der sozialen Betreuung setzen sich aus den Berufsgruppen Ergotherapeuten und Beschäftigungstherapeuten zusammen.

Tages- und Nachtstrukturierung
o Am Morgen
Entsprechend den biographischen Besonderheiten wird auf individuelle Bedürfnisse der Bewohner eingegangen, d. h. sein bisheriger Lebensrhythmus soll möglichst beibehalten werden. Die Aufstehzeiten werden individuell mit den Bewohnern abgesprochen. Auf Besonderheiten und Wünsche der Bewohner wird Rücksicht genommen. Die Bewohner haben erfahrungsgemäß in den Vormittagsstunden die beste Konzentration und Leistungsstärke.
Die Gemeinschaft wird schwerpunktmäßig am Vormittag durch gemeinsames Basteln, Singen, Sitztanz, biografiebezogene Gedächtnisspiele und anderen Beschäftigungen gefördert.

o Am Nachmittag
Da die Konzentrationsfähigkeit der Bewohner erfahrungsgemäß am Nachmittag nachlässt, werden in dieser Zeitspanne in erster Linie Einzelbetreuungen durchgeführt. Somit werden auch unsere bettlägerigen Bewohner in die soziale Betreuung einbezogen, Vereinsamung wird so vermieden.
Des Weiteren finden Angehörigenbesuche in erster Linie am Nachmittag statt.

o Die Abendgestaltung
Bewohner können selbstverständlich ihre Bettgehzeit zeitlich selbst wählen.

o Nacht
Selbstverständlich werden unsere Bewohner durch den Nachtdienst betreut und gepflegt. Bei Schlafstörungen oder anderen Nachtproblemen können sie sich ebenfalls in den Aufenthaltsräumen der Einrichtung aufhalten und evtl. Fernsehen oder Gespräche führen.

Therapeutische Angebote
Im Rahmen der alltäglichen Pflege und Betreuung findet therapeutische Arbeit statt. Dabei liegt der Schwerpunkt im Wiedererlernen von Handlungen des täglichen Lebens unter Einbeziehung der Fähigkeiten und der Reaktivierung vorhandener Ressourcen. Ergotherapeutische Handlungen (z. B. Ess-, Wasch- und Anziehtraining) werden in der Regel in Einzeltherapie erbracht und erfolgt im Bewohnerzimmer. Die Biographiearbeit stellt hier eine wichtige Grundlage für die therapeutische Arbeit dar. Die interne Ergotherapeutin arbeitet wohnbereichsübergreifend und ist eng mit der Pflege verzahnt. Sie ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Qualifikation an der Pflegedokumentation mitzuwirken. Hauptsächlich geschieht dies in den Bereichen Pflegeanamnese, Pflegebericht, Leistungsnachweise und Pflegeplanung.

Mit den Physio- und Ergotherapeuten, die in unsere Einrichtung kommen, arbeiten wir eng zusammen und unterstützen die Bewohner, wenn sie Angebote anderer externer Therapeuten (Logopäden) wahrnehmen wollen.

Hauswirtschaft

Hausreinigung
Allgemeine Definition

Die Mitarbeiter der Hauswirtschaft sind für die Raumpflege und für die Beratung der Bewohner in diesbezüglichen Angelegenheiten zuständig. Bei der Reinigung der Bewohnerzimmer werden die Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt; dies bezieht sich auf den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Reinigung. Bewohner und Angehörige haben die Möglichkeit, bei der Bewohnerzimmerreinigung mitzuwirken.

Allgemeine Durchführung

Die Raum- und Ausstattungsreinigung erfolgt durch firmenzugehörige Mitarbeiter. Die Reinigung der Fensterflächen wird von einem Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. Dass die jeweils gültigen Hygienerichtlinien bei der Reinigung Anwendung finden, ist selbstverständlich. Die Auswahl der eingesetzten Produkte wird unter dem Aspekt der ökologischen Verträglichkeit getroffen.

Wäscheversorgung
Allgemeine Definition

Unsere Bewohner erhalten die erforderliche Flachwäsche (Bettwäsche sowie Handtücher) von der Einrichtung. Eigene Bettwäsche und Handtücher können laut Heimvertrag mitgebracht werden, jedoch wird das Mangeln von eigener Bettwäsche als Sonderleistung berechnet. Alle privaten Wäschestücke, die der/ die Bewohner-/ in mitbringt, sind mit Namen des jeweiligen Bewohners bzw. der jeweiligen Bewohnerin sowie dem Namen des Hauses, zu kennzeichnen. In der hauseigenen Wäscherei wird die Bekleidung der Bewohner gereinigt und schrankfertig zurück geliefert. Bei Bedarf und auf Wunsch wird die chemische Reinigung der persönlichen Garderobe gegen Entgelt organisiert.

Allgemeine Durchführung

Bewohneroberbekleidung, Leibwäsche sowie Heimtextilien werden in der hauseigenen Wäscherei gereinigt. Die Reinigung der gesamten Flachwäsche wird ebenfalls in der hauseigenen Wäscherei gereinigt.
Um eine lückenlose Zuordnung der persönlichen Bewohnerwäsche gewährleisten zu können, ist eine kontinuierliche Kennzeichnung aller Wäschestücke während des gesamten Heimaufenthaltes notwendig. Ebenso kann der eventuelle Verlust von Wäschestücken minimiert werden, wenn die namentliche Kennzeichnung der gesamten Bewohnerwäsche bereits vor Heimaufnahme erfolgt. Grundsätzlich findet in der Einrichtung bei der Behandlung, Lagerung und Verteilung der gesamten Wäsche die jeweils aktuellen Hygienerichtlinien Anwendung.

Küchenleistung
Allgemeine Definition

Die Aufgabe der hauswirtschaftlichen Mitarbeiter im Küchenbereich ist es, Mahlzeiten aufgrund der ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner zu bereiten und entsprechend zu präsentieren. Bei Behinderung und Krankheit wird auf die besonderen Bedürfnisse des Bewohners Rücksicht genommen und seinen Fähigkeiten und Gewohnheiten Rechnung getragen. Hierfür ist eine kooperative Zusammenarbeit mit den Pflege- und Servicemitarbeitern notwendig. Die Küchenleitung ist verpflichtet, die Bewohner in die Speiseplangestaltung einzubeziehen und bei Beratungsbedarf diesem nachzukommen. Kulinarische Aktionen entsprechend der regionalen und saisonalen Gegebenheiten bieten Abwechslung und Orientierungshilfen.

Im Entgelt enthaltene Mahlzeiten, wie Frühkaffee, Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen (Normal-, Schon- und vegetarische Kost zur Auswahl), Kaffee und Kuchen/Gebäck, Abendessen und Spätmahlzeit sowie Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfes, werden dem Bewohner angeboten. Aufgrund ärztlicher Verordnungen werden entsprechend notwendige Sonderkostformen zubereitet und serviert. Die gastronomische Ausrichtung von persönlichen Festen und Feiern der Bewohner kann auf Bestellung gegen Entgelt übernommen werden. Ebenso sind Gäste zu allen Mahlzeiten gegen Voranmeldung willkommen.

Allgemeine Durchführung

Die Voraussetzung für eine gleich bleibend bedarfsgerechte Verpflegung der Bewohner ist ein optimales Zusammenspiel der Faktoren Produktqualität (Lebensmitteleinsatz), technische Ausstattung (z. B. Convectomat) und Personal (Qualifikation, Fachkompetenz).

Die Einnahmen der Mahlzeiten bilden im Tagesablauf der Bewohner-/ innen wichtige Orientierungspunkte. Im Restaurant, in den Aufenthaltsräumen der Pflegeetagen und in der Wohnküche im Demenzbereich erfolgt die Speisenverteilung. Die Qualität der Speisen und Getränke wirkt sich dabei auf die Zufriedenheit der Bewohner aus. Die Menüpläne hängen in jedem Bereich sowie im Speisesaalbereich unseres Seniorenhauses aus.

Kontakt

Seniorenhaus St. Augustin GmbH
Provinzialstraße 109
66806 Ensdorf

Tel: 06831 / 96689-0
Fax: 06831 / 96689-489

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Ihre Ansprechpartner
Einrichtungsleitung
Frau Heitz
Tel: 06831 / 96689-430

 

Pflegedienstleitung
Frau Fust
Tel: 06831 / 96689-422
Fax: 06831 / 96689-490

 

Soziale Betreuung / Ehrenamt
Frau Richter
Tel: 06831 / 96689-426

 

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Herr Felten
Tel: 06831 / 96689-429
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